Ab sofort können Startpassinhaber den Antrag auf ein Zweitstartrecht für einen anderen Verein, als den auf den der Startpass ausgestellt ist, stellen. Damit dürfen sie im Ligabetrieb für einen anderen Verein starten. Die Antragsfrist endet am 30. April 2019. Die Anträge müssen im Original an die Deutsche Triathlon Union gesandt werden. Damit die Anträge auf Zweitstartrecht problemlos bearbeitet werden können, müssen bei Beantragung vom Athlet bzw. Verein – je nachdem wer zahlt – eine Rechnungsanschrift und Bankdaten hinterlegt werden. Alle weitere Informationen findet Ihr unter diesem Link: https://www.dtu-info.de/triathlon-bundesliga/zweitstartrecht.html

 

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